Die Regeln der Camper Vermietung:


Bei Abschluss des Mietvertrags

wird er verbindlich in dem Augeblick in dem die Anzahlung und des vom Mieter unterschriebenen Vertrages die Buchung und der Mietpreis durch Vertragsunterzeichnung von uns anerkannt wird.

Wer darf die Vans benutzen?

Der Mieter muss bei Mietbeginn das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit einem halben Jahr den Führerschein der Klasse B besitzen. Die Mitfahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Anmieter verpflichtet sich, unser Wohnmobil rücksichtsvoll zu behandeln zu fahren und nicht absichtlich gegen Gesetze zu verstoßen. Das Wohnmobil ist nach jedem Stopp ordnungsgemäß abzustellen und abzuschließen. Der Mieter muss die vorgeschriebenen maximalen Durchfahrtshöhen und –breiten zu beachten. Überladen ist nicht drin, Öl, Wasserstand und Reifendruck sind regelmäßig zu kontrollieren. Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für die daraus entstehenden Schäden.

Zu unterlassen sind die Überlassung zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Tieren aller Art (außer durch vorheriger Absprache mit dem Vermieter) Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus.

Bei Vertragsabschluß ist eine Vorauszahlung von Mindestens 500,- € zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Tage vor Abholung des Vans fällig. Ging der Betrag bis dahin nicht gegangen ein so ist gleichbedeutend mit einem Rücktritt und es werden Rücktrittskosten berechnet. --------------------

Bei Vertragsrücktritt vor dem vereinbarten Mietbeginn werden folgende Anteile des Mietpreises berechnet: Bis zu 60 Tage 30%, bis zu 42 Tage 50%, bis zu 21 Tage 70%, bis zu 14 Tage 80%, bis zu 1 Tag 90%, bei Nichtabholung 100%. Wird das Wohnmobil erst nach dem vereinbarten Termin oder gar nicht abgeholt, bleibt das Wohnmobil bis zur Beendigung der Mietzeit für den Mieter reserviert, Ansprüche auf Mietpreiskürzung bleiben ausgeschlossen. Bei Rücktritt, Umbuchung oder Annahme eines Ersatzmieters, welche dem Vermieter obliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,- € berechnet. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung schützen.

Wir als Vermieter behalten uns das Recht vor bei einem begründetem Verdachtzum Beispiel einer Vertragsverletzung des Mieters vom Mietvertrag fristlos zurücktreten.

Der Van wird in einwandfreiem Zustand gereinigt und mit gefüllten Kraftstofftank bereitgestellt. Bei Übergabe ist eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1.500,- € in bar zu hinterlegen (kann auf 200 € reduziert werden durch Abschluß einer Versicherung).

Das Reisemobil ist am letzten Miettag in vertragsgemäßem, schadenfreiem Zustand voll getankt und gereinigt an den Vermieter zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache zurückzugeben. Die Kaution wird bei vertragsgemäßer und pünktlicher Rückgabe sofort an den Mieter ausgezahlt. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel. Fehlende Gegenstände, Beschädigungen, ausstehende Mietforderungen, Schadenersatzansprüche wegen unsachgemäßem Gebrauch (vgl. Ziff.11) Forderungen werden mit der Kaution verrechnet.

Wird das Fahrzeug ungereinigt gebracht, wird eine Endreinigungspauschale von 100,- € erhoben. Bei unentleertem WC- bzw. Abwassertank sind 100,-€ fällig. Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe bleibt der Mietpreis unberührt, bei verspäteter Rückgabe wird je angefangene Stunde eine Stundenpauschale von 30,- €, ab drei Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag berechnet, Schadenersatzansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.

Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Wohnmobil bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Er haftet außerdem voll bei Schäden, die durch Zurücksetzen (vorsetzen) des Fahrzeugs ohne Einweisung einer Hilfsperson, unter Vorsatz verursacht werden.

Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages.


Des weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass ein Unberechtigter den Van benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Van, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird.

Wir haften für die vereinbarte Überlassung des Wohnmobil und sind bemüht, Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernehmen jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehender Verluste oder Schäden des Mieters oder Dritten. Des weiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen, etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung des Vermieters wird gem. § 651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild- und sonstigen Schäden muß der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detaillierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaiger Zeuge, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Für einen eventuellen Rücktransport, der Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeugs haftet der Mieter.

Der Mieter ist durch eine gewerbliche Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in der Höhe gedeckt, die im Zulassungsland des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Des weiteren besteht eine Fahrzeugvollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung € 1.500,- je Schadensfall), eine Fahrzeugteilkaskoversicherung (Selbstbeteiligung € 1.500,-) sowie ein Euroschutzbrief für das In- und Ausland. In oder auf dem Reisemobil befindliche Gegenstände (Reisegepäck) sind nicht abgedeckt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht mit Sitz der Wohnmobile - Himmelpfort bzw Rügen Wohnmobilvermietung vereinbart.
Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung dieser Mietbedingungen.